Wo dürfen E-Scooter fahren? Regeln & Tipps für Fahrer
Elektro-Scooter werden immer beliebter als praktische und umweltfreundliche Möglichkeit, sich in städtischen Gebieten fortzubewegen. Allerdings sind nicht alle E-Scooter straßenzugelassen. Um legal fahren zu dürfen, müssen die Scooter den eKFV-Vorschriften entsprechen, einschließlich einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, ordnungsgemäßer Beleuchtung, funktionierender Bremsen und einer gültigen Versicherungsplakette. Das Verständnis dieser Anforderungen gewährleistet ein sicheres und legales Fahrerlebnis für Erwachsene und Kinder und ermöglicht gleichzeitig, die Vorteile dieses modernen Fortbewegungsmittels zu genießen.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter unterliegen speziellen Verkehrsregeln, um eine sichere Nutzung in öffentlichen Bereichen zu gewährleisten. Fahrer müssen stets auf Verkehrszeichen und Vorschriften achten. Die folgenden Regeln legen genau fest, wo man mit einem E-Scooter fahren darf – und wo nicht:
Verkehrsfläche / Bereich |
Erlaubt oder Verboten? |
Hinweise |
Radwege |
✅ Erlaubt |
Vorrangig zu nutzen |
Radfahrstreifen (auf der Straße markiert) |
✅ Erlaubt |
Wie Radfahrer benutzen |
Fahrradstraßen |
✅ Erlaubt |
Gleiche Regeln wie Radfahrer |
Fahrbahn (Straße) |
✅ Erlaubt, aber nur |
Nur wenn kein Radweg vorhanden ist |
Gehwege |
❌ Verboten |
Ausnahme nur bei Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ |
Fußgängerzonen |
❌ Verboten |
Ausnahme: Mit Zusatzzeichen erlaubt, dann nur Schrittgeschwindigkeit |
Einbahnstraße – richtige Fahrtrichtung |
✅ Erlaubt |
Wie normaler Verkehr |
Einbahnstraße – falsche Fahrtrichtung |
❌ Verboten |
Ausnahme: Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ → dann ✅ erlaubt |
Öffentlicher Nahverkehr (Bus, Bahn) |
🚫 Teilweise Verboten |
In vielen Städten verboten wegen Brandgefahr |
Autobahnen & Kraftfahrstraßen |
❌ Streng verboten |
Nicht zulässig |
-
Radwege und Fahrradstreifen: E-Scooter müssen immer ausgewiesene Radwege oder Fahrradstreifen benutzen, sofern diese vorhanden sind. Im Gegensatz zu Fahrrädern sind Fahrer gesetzlich verpflichtet, sie zu nutzen.
-
Straßen: Wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen E-Scooter auf der Straße gefahren werden.
-
Bürgersteige: Das Fahren auf Gehwegen ist strikt verboten, es sei denn, ein Zusatzschild wie „Elektrische Kleinfahrzeuge erlaubt“ erlaubt es ausdrücklich.
-
Fußgängerzonen: Diese sind für E-Scooter gesperrt, selbst wenn Fahrräder durch das Schild „Fahrräder frei“ erlaubt sind. E-Scooter benötigen ein eigenes ausdrückliches Schild, um diese Bereiche zu betreten.
-
Einbahnstraßen: Fahrer dürfen in einer Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung fahren, wenn ein Zusatzschild dies für Fahrräder erlaubt.
-
Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen): E-Scooter dürfen hier genutzt werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
-
Verbotene Wege: Jeder Weg, der für Fahrzeuge gesperrt ist, wie z. B. Fußgängerbereiche, ist ebenfalls für E-Scooter verboten.
-
Autobahnen und Schnellstraßen: E-Scooter sind auf diesen Schnellstraßen niemals erlaubt.
Durch die Einhaltung dieser Regeln befolgen E-Scooter-Fahrer nicht nur die Verkehrsordnung, sondern tragen auch zu einem sicheren Miteinander mit Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern bei.
Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?
T8 Offroad 1200W – Straßenverkehrszulässiger High-Power E-Scooter mit ABE/eKFV
Der T8 Offroad 1200W vereint rohe Power mit voller Straßenzulassung. Er gehört zu den leistungsstärksten legalen E-Scootern auf dem Markt und ist ideal für Fahrer, die lange Strecken zurücklegen und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards genießen möchten.
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Motor & Geschwindigkeit: Spitzenleistung von 1200 W bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h – perfekt auf die eKFV-Vorschriften abgestimmt
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Reichweite: Lange Fahrstrecken von bis zu 80–100 km pro Ladung, ideal für ausgedehnte Touren
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Sicherheitsfunktionen:
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Doppelte Scheibenbremsen (vorne und hinten) mit e-ABS für maximale Bremskraft
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Front- und Rücklichter, aktives Bremslicht und Blinker für optimale Sichtbarkeit
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Große 10-Zoll-Pneumatikreifen für besseren Grip und Stabilität auch abseits befestigter Straßen
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Federung: Fortschrittliches Doppelfederungssystem sorgt für hohen Fahrkomfort, selbst auf unebenem Gelände
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Zulassung: Vollständig zertifiziert mit ABE/eKFV, somit zu 100 % straßenzugelassen
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Besonderheit: Leistungsstarker Scooter, der Offroad-Tauglichkeit mit gesetzeskonformer Nutzung im Alltag kombiniert
T4 Off-Road 1000W – Legaler Offroad-E-Scooter für Stadtstraßen
Der T4 Off-Road 1000W wurde für Vielseitigkeit entwickelt und bietet hervorragende Offroad-Fähigkeiten, während er vollständig straßenzugelassen bleibt.
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Motor & Geschwindigkeit: Spitzenleistung von 1000 W bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h – entspricht den eKFV-Vorschriften
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Reichweite: Bis zu 60–70 km pro Ladung für zuverlässige mittel- bis langfristige Fahrten
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Sicherheitsfunktionen:
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Vorder- und Hinterrad-Scheibenbremsen mit e-ABS für schnelle und sichere Bremsungen
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Front- und Rücklichter mit aktivem Bremslicht und Blinkern
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10-Zoll-Pneumatikreifen für besseren Grip und Stabilität
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Federung: Doppelfederungssystem absorbiert Stöße und sorgt für mehr Komfort auf unebenen Straßen
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Zulassung: Zertifiziert mit ABE/eKFV, erfüllt alle Anforderungen für den Straßenverkehr
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Besonderheit: Robuster Scooter für Fahrer, die Offroad-Tauglichkeit wünschen, ohne auf Straßenzulassung zu verzichten
E9TMax 500W 10" – Kompakter straßenzugelassener E-Scooter mit 10" Reifen
Der E9TMax 500W ist ein kompakter, leichter Scooter, der für städtische Pendelstrecken entwickelt wurde und Praktikabilität mit voller Straßenzulassung kombiniert.
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Motor & Geschwindigkeit: 500-W-Motor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, vollständig innerhalb der eKFV-Vorschriften
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Reichweite: Bis zu 40 km, ideal für den täglichen Arbeitsweg und kurze bis mittlere Fahrten
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Sicherheitsfunktionen:
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Vorderes eABS-Bremssystem und hintere mechanische Scheibenbremse
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Front- und Rücklichter für gute Sicht bei Nacht
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10-Zoll-Honeycomb-Solid-Reifen für Durchstichsicherheit und Langlebigkeit
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Federung: Doppelte Hinterradfederung sorgt trotz kompakter Bauweise für Komfort
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Konnektivität: Unterstützung der MiniRobot-App über Bluetooth zur Fahrüberwachung
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Zulassung: Mit ABE/eKFV zertifiziert und somit legal für den Straßenverkehr
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Besonderheit: Ein pendlerfreundlicher Scooter, der leicht, langlebig und vollumfänglich straßensicher ist
E9 Classic – Straßenverkehrszulässiger E-Scooter für den täglichen Gebrauch
Der E9 Classic ist ein zuverlässiger Scooter für den täglichen Gebrauch, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig einfach und benutzerfreundlich bleibt.
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Motor & Geschwindigkeit: 350-W-Motor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für gesetzeskonforme Nutzung
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Reichweite: 25–30 km, ideal für kurze Fahrten in der Stadt
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Sicherheitsfunktionen:
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Vorderes elektronisches Bremssystem (EBAS) und hintere Scheibenbremse
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LED-Frontscheinwerfer und Rücklicht für sicheres Fahren bei Nacht
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8,5-Zoll-Honeycomb-Solid-Reifen für geringe Wartung und Stabilität
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Design: Leichtgewicht mit 13 kg, einfach zu falten und zu tragen
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Zulassung: Vollständig zugelassen gemäß ABE/eKFV
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Besonderheit: Ein einfacher, praktischer Scooter für den Alltag, der vollständige Straßenzulassung und Nutzerfreundlichkeit kombiniert
E9 Upgraded – Legaler E-Scooter mit erweiterten Funktionen
Der E9 Upgraded baut auf dem Classic-Modell auf und bietet zusätzliche Komfortfunktionen, während die volle Straßenzulassung beibehalten wird.
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Motor & Geschwindigkeit: 350-W-Motor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, gesetzeskonform
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Reichweite: 25–30 km, ideal für den täglichen Gebrauch
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Sicherheitsfunktionen:
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Verbesserte Federung für sanfteres Fahren auf unebenem Untergrund
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Vorderes elektronisches Bremssystem (EBAS) und hintere Scheibenbremse für zuverlässiges Stoppen
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LED-Front- und Rücklicht für bessere Sichtbarkeit
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8,5-Zoll-Honeycomb-Solid-Reifen für Durchstichsicherheit
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Komfort: Faltbares, leichtes Design mit App-Konnektivität
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Zulassung: Zugelassen gemäß ABE/eKFV, für den legalen Einsatz auf öffentlichen Straßen
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Besonderheit: Ein Pendler-Scooter mit erhöhtem Komfort, der Alltagstauglichkeit und gesetzeskonforme Straßenzulassung vereint
Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?
Das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen wird durch die Verordnung über Elektrische Kleinstfahrzeuge (eKFV) und weitere Verkehrsregeln geregelt. Um die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit zu gewährleisten, gelten folgende Anforderungen:
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Mindestalter
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Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um einen straßenzugelassenen E-Scooter zu benutzen.
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Privatbesitz ist ab diesem Alter erlaubt.
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Verleihfirmen setzen in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren voraus; jüngere Fahrer benötigen in der Regel die Unterstützung der Eltern, um einen Scooter zu nutzen.
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Helmpflicht
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Gesetzlich ist das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben, da E-Scooter auf maximal 20 km/h begrenzt sind.
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Sicherheitsexperten empfehlen jedoch dringend das Tragen eines Helms, um das Risiko von Kopfverletzungen bei Stürzen oder Unfällen zu reduzieren.
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Zulassung (ABE/eKFV)
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E-Scooter müssen über eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) verfügen und den eKFV-Vorschriften entsprechen, um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen.
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Dies stellt sicher, dass der Scooter alle gesetzlichen Anforderungen bezüglich Bauweise, Bremsen, Beleuchtung und Geschwindigkeit erfüllt.
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Sicherheitsausstattung
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Front- und Rücklichter für bessere Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen
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Funktionierende Bremsen (meist Kombination aus mechanischem und elektronischem Bremssystem)
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Glocke oder Hupe, um Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen
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Versicherung
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Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
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Die Versicherungsplakette muss am Scooter angebracht sein, um zu zeigen, dass er legal versichert ist.
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Zusätzliche Verkehrsregeln
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Fahrer müssen alle Straßenregeln für Kleinstfahrzeuge beachten, einschließlich der Nutzung von Radwegen, sofern vorhanden, und dem Vermeiden von Gehwegen, es sei denn, diese sind ausdrücklich erlaubt.
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E-Scooter dürfen nicht auf Autobahnen oder Schnellstraßen gefahren werden.
Durch die Einhaltung all dieser Anforderungen können Fahrer ihren E-Scooter sicher und legal in städtischen Gebieten nutzen und gleichzeitig die Risiken für sich selbst und andere minimieren.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen erfordert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die wichtigsten Regeln sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt:
Alleinfahrt:
-
E-Scooter sind ausschließlich für eine Person ausgelegt.
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Das Mitnehmen von Passagieren ist nicht erlaubt.
Rechtliche Vorgaben:
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Der Scooter muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen.
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Es ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, die durch ein sichtbares Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.
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Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht notwendig.
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Spezielle Schulungen oder Kurse sind nicht vorgeschrieben, jedoch wird empfohlen, zunächst in einem ruhigen Bereich zu üben.
Leistungs- & Sicherheitsanforderungen:
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Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (mindestens 6 km/h, abhängig vom Modell).
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Zwei voneinander unabhängige Bremsen für sicheres Anhalten.
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Vorderes weißes Licht und rotes Rücklicht.
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Eine funktionierende Klingel zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer.
Verkehrsregeln:
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Alle Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge müssen befolgt werden.
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Nutzung von Radwegen, sofern vorhanden; Gehwege sind verboten, es sei denn, eine Zusatzbeschilderung erlaubt es.
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E-Scooter sind auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verboten.
Ab wann darf man einen E-Scooter fahren?
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Mindestalter: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um einen straßenzugelassenen E-Scooter fahren zu dürfen.
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Mietbeschränkungen: Die meisten Verleihfirmen verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren. Jüngere Nutzer benötigen daher in der Regel elterliche Aufsicht oder müssen einen eigenen privaten Scooter besitzen.
Muss ich einen Helm tragen?
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Gesetzliche Vorschrift: Helme sind nicht verpflichtend, da E-Scooter auf 20 km/h begrenzt sind.
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Sicherheitsempfehlung: Experten raten dringend zum Tragen eines Helms, um das Risiko von Kopfverletzungen bei Stürzen oder Unfällen zu reduzieren.
Benötige ich ein Kennzeichen?
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Ja, alle straßenzugelassenen E-Scooter benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen.
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Dieses Kennzeichen bestätigt, dass der Scooter über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die für die Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtend ist.
E-Scooter-Regeln in Deutschland
Elektrische Scooter sind auf öffentlichen Straßen legal erlaubt und durch die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) geregelt. Dieses Gesetz gilt auch für Segways, umfasst jedoch keine Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Mindestanforderungen
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Alter: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
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Höchstgeschwindigkeit: E-Scooter sind auf 20 km/h begrenzt. Modelle, die schneller fahren, können keine Betriebserlaubnis erhalten.
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Helmpflicht: Helme sind nicht vorgeschrieben, werden jedoch aus Sicherheitsgründen empfohlen.
Wo darf man fahren?
-
Radverkehrsflächen: Nutzung von Radwegen und Radstreifen, sofern vorhanden.
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Fahrbahn: Wenn keine Radwege existieren, dürfen E-Scooter auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen gefahren werden.
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Verbotene Bereiche: Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten, es sei denn, diese sind ausdrücklich für E-Scooter freigegeben.
Parkregeln
-
E-Scooter dürfen auf Gehwegen oder am Straßenrand abgestellt werden, solange sie Fußgänger nicht behindern.
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In Fußgängerzonen ist Parken nur erlaubt, wenn E-Scooter für diesen Bereich zugelassen sind.
Pflichtausstattung
Um straßenzugelassen zu sein, muss ein E-Scooter besitzen:
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Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
-
Zwei unabhängige Bremsen
-
Funktionsfähige Klingel
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Versicherung: Alle E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung mit sichtbarem Versicherungsaufkleber, gültig für 12 Monate.
-
Im Falle eines Unfalls deckt die Versicherung Schäden gegenüber Dritten.
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Versicherungsschutz besteht nur, wenn der E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt.
-
E-Scooter ohne ABE dürfen nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Weitere Vorschriften
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Zusammengeklappte E-Scooter können meist als Handgepäck in Fernzügen mitgeführt werden.
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Einige Städte haben E-Scooter im Nahverkehr wegen Brand- oder Explosionsgefahr verboten.
-
Promillegrenze:
-
Standard: 0,5 ‰
-
Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit: 0,0 ‰
-
Bereits ab 0,3 ‰ kann Gefährdung anderer zu Bußgeld, Punkten oder Führerscheinentzug führen.
Bußgelder bei Verstößen
-
15–30 €: Fahren auf verbotenen Flächen (z. B. Gehwegen)
-
20 €: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
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40 €: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
-
70 €: Fahren ohne Betriebserlaubnis
-
88,50–208,50 €: Überfahren einer roten Ampel, abhängig von Gefährdung oder Schaden
Zukünftige Regelungen
Das Bundesverkehrsministerium plant neue Vorschriften für E-Scooter, die stärker an die Regeln für den Radverkehr angepasst werden.
-
Erwartete Umsetzung: 2025
-
Übergangsfrist: 1 Jahr für Städte und Gemeinden zur Anpassung der lokalen Regelungen
iHoverboard E Scooter Test Vergleich
Specs |
T8 Offroad 1200W (ABE/eKFV) |
T4 Off-Road 1000W (ABE/eKFV) |
E9TMax 500W 10" (ABE/eKFV) |
E9 Classic (ABE/eKFV) |
E9 Upgraded (ABE/eKFV) |
|
Preis |
€655,99 |
€535,99 |
€318,00 |
€258,99 |
€268,99 |
€109,99 |
Höchstgeschwindigkeit |
20 km/h |
20 km/h |
20 km/h |
20 km/h |
20 km/h |
10 / 15 km/h |
Geschwindigkeitsstufen |
4 (6/10/15/20) |
4 (6/10/15/20) |
2 (Eco-10 / Drive-20) |
2 (Eco-10 / Drive-20) |
2 (Eco-10 / Drive-20) |
2 (10 / 15) |
Reichweite |
80–100 km |
60–70 km |
40 km |
25–30 km |
25–30 km |
7 km |
Steigfähigkeit |
25°–30° |
25°–30° |
15–20° |
– |
– |
– |
Federung |
Dual (v+h) |
Dual (v+h) |
Dual hinten |
– |
Ja (verbessert) |
– |
Wasserfestigkeit |
IP54 |
IP54 |
IP54 |
IP54 |
IP54 |
– |
Abmessungen (ausgeklappt) |
122,5×67×129 cm |
119×67×125 cm |
111×43×115 cm |
111×43×115 cm |
111×43×115 cm |
72,5×36×93,5 cm |
Abmessungen (gefaltet) |
122,5×67×51,5 cm |
121,5×67×50,5 cm |
111×43×49 cm |
111×43×49 cm |
111×43×49 cm |
– |
Gewicht |
26 kg |
24 kg |
15,5 kg |
13 kg |
13 kg |
4,6 kg |
Batterie |
48V 15Ah (720Wh) |
48V 12,5Ah (600Wh) |
36V 10Ah (360Wh) |
36V 7,5Ah (270Wh) |
36V 7,5Ah (270Wh) |
18V 2,6Ah |
Ladezeit |
5–6 h |
5–6 h |
6–8 h |
3–4 h |
3–4 h |
3–4 h |
Motorleistung |
1200W Peak / 500W Nenn |
1000W Peak / 500W Nenn |
500W |
350W |
350W |
100W |
Antrieb |
Hinterrad |
Hinterrad |
Vorderrad |
Vorderrad |
Vorderrad |
– |
Bremsen |
Scheibe v+h + E-ABS |
Scheibe v+h + E-ABS |
eABS v + Scheibe h |
EBAS v + Scheibe h |
EBAS v + Scheibe h |
Fußbremse hinten |
Beleuchtung |
LED v+h, Bremslicht, Blinker, Ambient |
LED v+h, Bremslicht, Blinker, Ambient |
– |
Front-LED + Rücklicht |
Front-LED + Rücklicht |
Leuchtende Räder |
Reifen |
10" Offroad-Luft |
10" Offroad-Luft |
10" Waben-Voll |
8,5" Waben-Voll |
8,5" Waben-Voll |
5,5" Vollgummi / PU |
App |
– |
Minirobot APP |
MiniRobot APP |
MiniRobot APP |
MiniRobot APP |
– |
Altersempfehlung |
– |
ab 14 J. |
14–65 J. |
14–65 J. |
14–65 J. |
ab 3 J. |
Max. Belastung |
– |
150 kg |
120 kg |
120 kg |
120 kg |
50 kg |
Faltmechanismus |
3-Schritt |
3-Schritt |
– |
Ja |
Ja |
– |
Display |
Farbdisplay |
Farbdisplay |
– |
– |
– |
– |
Fazit
E-Scooter sind eine immer beliebtere Möglichkeit, sich schnell und nachhaltig in Städten fortzubewegen – gleichzeitig gelten jedoch klare Vorschriften, die jeder Fahrer beachten muss. Vom Mindestalter von 14 Jahren über die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bis hin zur Versicherungspflicht und sicherheitsrelevanten Ausstattungen wie Beleuchtung und Bremsen – nur wer die Regeln einhält, fährt legal und sicher im Straßenverkehr.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um Verletzungen zu vermeiden. Parkvorschriften und das Fahrverbot auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verdeutlichen zusätzlich die Bedeutung der Verkehrsregeln. Mit den ab 2025 geplanten Neuerungen sollten Fahrer zudem stets über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben. Wer die Vorschriften kennt und respektiert, schützt nicht nur sich selbst, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.
FAQs
Wo darf ich keinen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind nicht erlaubt auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Sie dürfen auch nicht auf Wegen genutzt werden, die ausdrücklich für Fahrzeuge wie Fahrräder, Motorräder oder Autos gesperrt sind. Das Fahren in ausschließlich für Fußgänger vorgesehenen Bereichen stellt ein Sicherheitsrisiko dar und wird mit Bußgeldern geahndet.
Welche E-Scooter sind auf dem Gehweg erlaubt?
Grundsätzlich ist kein E-Scooter auf Gehwegen erlaubt. Die einzige Ausnahme besteht, wenn ein zusätzliches Verkehrsschild mit der Aufschrift „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ vorhanden ist. Ohne dieses offizielle Schild dürfen selbst straßenzugelassene Scooter mit ABE/eKFV-Zulassung nicht auf Gehwegen fahren.
Was passiert, wenn man mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fährt?
Wer ohne Erlaubnis auf dem Gehweg fährt:
-
riskiert ein Bußgeld zwischen 15–30 Euro, abhängig vom Verstoß.
-
gefährdet er Fußgänger, kann die Strafe höher ausfallen, zusätzlich können Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.
-
im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Regulierung verweigern, sodass der Fahrer selbst für Schäden haftet.
Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?
Straßenzugelassene E-Scooter mit ABE/eKFV-Zulassung sind erlaubt auf:
-
Radwegen und Radfahrstreifen (müssen genutzt werden, wenn vorhanden).
-
Fahrbahnen, falls kein Radweg vorhanden ist.
-
Verkehrsberuhigten Zonen (Spielstraßen), jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
-
Fußgängerzonen, nur wenn ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ vorhanden ist.
Darf man mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fahren
Nein, das Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen ist streng verboten. Gehwege sind ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. Die Nutzung von E-Scootern dort ist sowohl unsicher als auch illegal, außer es ist ausdrücklich durch ein Verkehrsschild erlaubt. Fahrer müssen stattdessen Radwege oder die Fahrbahn nutzen.

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